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Neuvermessung, Walkringen


News 22.04.2024

Viele Gemeinden verfügen im Landwirtschaftsgebiet über keine anerkannte amtliche Vermessung. Obwohl die Daten digital vorhanden sind, haben die über 120-jährigen Grundbuchpläne aus Karton ihre Rechtsgültigkeit. In der Neuvermessung werden sämtliche Eigentumsgrenzen begangen, festgelegt und vermarkt.

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Die Gemeinde Walkringen wurde in den Jahren um 1903 erstmals vermarkt und vermessen. Der Bund anerkannte diese Vermessung bei Einführung des Zivilgesetzbuches 1912 nur provisorisch als Grundbuchvermessung. Nach bundesrechtlicher Vorschrift müssen die alten Pläne und Daten durch eine Neuvermessung ersetzt werden. Nur so wird die Qualitätsanforderung der Anlage des Grundbuches nach eidg. Rechtsvorschriften erfüllt.
Nachdem diese Arbeit im Baugebiet in den letzten Jahren erledigt wurde, ist nun die Neuvermessung im restlichen Gemeindegebiet im Gange. Dabei werden nicht nur Grenzpunkte neu gesetzt und gemessen, sondern auch alle Gebäude, Strassen, Gewässer, Waldränder etc. neu eingemessen. So entsteht ein digitales Abbild der Realität.

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Diese Daten können vielfältig weiterverwendet werden. Aus diesen genauen Vermessungen werden die Flächen der Grundstücke neu berechnet. Die Resultate fliessen in das Grundbuch ein. Dank den digitalen Daten können diese Flächen auch einfach, auf verschiedene Art dargestellt und beispielsweise im Internet verfügbar gemacht werden. Sie dienen auch als Grundlage für z.B. Anwendungen wie Bauprojekte, Planungen, Leitungskataster, Karten.


Impressionen

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Einmessen der Grenzpunkte
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2 /
GPS-Aufnahmegerät
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3 /
Freigelegter Grenzstein
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4 /
Alter Plan in Papierform
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5 /
Neuer Plan in digitaler Form


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